23.11.2011

AG der Finanzverwaltung: Bericht zur Reform der Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung

Hintergrund

Eine Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung hatte den Auftrag, entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP, eine Neustrukturierung der Regelungen der Verlustverrechnung sowie der Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft zu prüfen. Die Arbeitsgruppe hat mit der Veröffentlichung des Prüfberichtes am 14.11.2011 ihre Arbeit beendet. Der Bericht enthält neben einer Analyse der bestehenden Regelungen Handlungsvorschläge für die Politik. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Vertreter des BMF und der Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Vertreter der Kommunen.

Vorgaben für die Prüfung

  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland 
  • Steuervereinfachung 
  • Haushaltskonsolidierung (Aufkommensneutralität)

Weiteres Vorgehen

  • Die Ergebnisse dieses Berichtes sollen zusammen mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Ermittlung der Unterschiede der Unternehmenssteuersysteme von Frankreich und Deutschland von einer Projektgruppe betrachtet werden, die Gesetzesänderungen vorschlägt. 
  • Vor dem Hintergrund einer in Frankreich bereits an deutsche Gegebenheiten angepassten Mindestgewinnbesteuerung sollten sich bei einer geplanten Angleichung der Bemessungsgrundlagen beider Länder aus deutscher Sicht die Veränderungen auf den Bereich Gruppenbesteuerung konzentrieren.

Handlungsvorschläge der Arbeitsgruppe zur Verlustverrechnung

Verlustvortrag und Mindestgewinnbesteuerung

  • Ein Vorschlag für eine aufkommensneutrale Abschaffung der Mindestgewinnbesteuerung ist nicht möglich. 
  • Tritt die Vorgabe der Aufkommensneutralität in den Hintergrund, dann Empfehlung folgender Handlungsalternativen: 
    - Schrittweise Abschaffung der Mindestgewinnbesteuerung über 8 Jahre (Anhebung des abziehbaren Betrags von derzeit 60 % um jährlich 5 Prozentpunkte), 
    - Ergänzung dieses Vorschlages um eine zeitliche Begrenzung des Verlustvortrages auf 10 Jahre (Altverluste werden wie Neuverluste ab Start der zeitlichen Begrenzung behandelt). Ziel ist dabei das Abschmelzen der "Verlustvortragsberge".

Verlustrücktrag 

  • Beibehaltung des Verlustrücktrags, 
  • Möglichkeit der Abschaffung des Wahlrechts zur betragsmäßigen Begrenzung des Rücktrags innerhalb der bestehenden Höchstbeträge. 

Ausländische Betriebsstättenverluste

  • Berücksichtigung freigestellter "endgültiger" (finaler) Auslandsverluste soll möglich sein. 
  • Enge gesetzliche Definition der "Endgültigkeit" und Ausschluss der Regelung für die Gewerbesteuer. 

Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften nach § 8c KStG 

  • Keine Änderung der Regelungen. 

Steuerliche Behandlung von Verlusten im Umwandlungs- und Einbringungsfällen

  • Keine Änderung der Regelungen.

Handlungsvorschlag der Arbeitsgruppe zur Gruppenbesteuerung

  • Drei Modelle (IFSt-Modell, Einkommenszurechnungs-Modell, Gruppenbeitrags-Modell) zur Gruppensteuerung als Ersatz für die bisherigen Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft wurden geprüft, jedoch ist kein Modell aufkommensneutral umsetzbar. 
  • Sollte die geforderte Aufkommensneutralität aufgegeben werden, empfiehlt die Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der geringsten Steuermindereinnahmen und des geringsten administrativen Aufwands das Gruppenbeitrags-Modell:
    - Abschaffung des Ergebnisabführungsvertrages,
    - Mindestbeteiligungsquote für die Gruppenzugehörigkeit von 95 % (Nennkapital + Stimmrechte) und mindestens fünfjährige Gruppenzugehörigkeit,
    - Gruppenantrag (gemeinsamer Antrag von Gruppenträger und Gruppengesellschaft beim Finanzamt),
    - "Gruppenbeiträge" können zwischen Gruppenträgern und Gruppengesellschaften sowie zwischen Gruppengesellschaften innerhalb einer Gruppe geleistet werden,
    - "Gruppenbeitrag" führt beim Leistenden zu steuerwirksamem Aufwand und beim Empfänger zu steuerwirksamem Ertrag,
    - die empfangende Gesellschaft darf Gruppenbeiträge mit Verlusten aus der Gruppenzeit verrechnen, Vorgruppenverluste von Gruppengesellschaften werden „eingefroren“, Gruppenträger dürfen Vorgruppenverluste mit Gruppenbeiträgen verrechnen,
    - maximaler "Gruppenbeitrag" = zu versteuerndes Einkommen im Sinne des KStG des Leistenden des jeweiligen Wirtschaftsjahres,
    - keine Kapitalertragsteuer auf Gruppenbeiträge und keine Pauschalierung von 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben,
    - für die Zinsschranke gelten Gruppenträger und Gruppengesellschaft (wie bisher) als „ein“ Betrieb,
    - keine grenzüberschreitende Berücksichtigung von laufenden bzw. finalen Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften,
    - Regelungen zu Mehr- und Minderabführungen sind entbehrlich,
    - die gruppeninterne Verlustverrechnung erfolgt auch für Gewerbesteuerzwecke; Gewerbeertragsermittlung und Gewerbesteuerzerlegung sollen im Grundsatz unverändert beibehalten werden,
    - fünfjährige Übergangsregelung für bisherige Organschaftsregelungen.

Bericht der Facharbeitsgruppe "Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung"
Anlage 1: Verlustverrechnung/ Mindestgewinnbesteuerung bei natürlichen Personen im internationalen Vergleich
Anlage 2: Verlustverrechnung/ Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaften im internationalen Vergleich
Anlage 3: Konzentration der Verlustvorträge
Anlage 4: Übersicht der Modelle
Anlage 5: IFSt-Modell
Anlage 6: Einkommenszurechnungs-Modell
Anlage 7: Gruppenbeitrags-Modell
Zusammenfassung - Wesentliche Ergebnisse

Englische Zusammenfassung