Zurück zur Übersicht
21.05.2014
Unternehmensteuer

Baden-Württemberg: Entschließungsantrag zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen

Aktuell: Der Bundesrat hat am 23.05.2014 die Entschließung gefasst

Am 13.05.2014 hat die baden-württembergische Landesregierung einen Entschließungsantrag zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen in den Bundesrat eingebracht. Im Entschließungsantrag ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Bundesregierung zu weiteren Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steuervermeidung auffordert. Der Entschließungsantrag sieht drei Maßnahmen vor.

Hintergrund

Die OECD hatte am 19.07.2013 den angekündigten Aktionsplan „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“ veröffentlicht, mit dem die OECD im Wesentlichen 15 Maßnahmenkataloge identifiziert, die den Steuervermeidungsstrategien multinationaler Konzerne entgegenwirken sollen. Inzwischen wurden die Diskussionspapiere zur Verrechnungspreisdokumentation (siehe Deloitte Tax-News), zu Maßnahmen gegen die missbräuchliche Nutzung von Vorteilen aus DBA (siehe Deloitte Tax-News), zu Maßnahmen gegen die Nutzung von hybriden Gestaltungen (siehe Deloitte Tax-News) und zu Lösungen der mit der digitalen Wirtschaft verbundenen Besteuerungsprobleme veröffentlicht (siehe Deloitte Tax-News). Die baden-württembergische Landesregierung fordert von der Bundesregierung noch weitere auch nationale Schritte.
 

Entschließungsantrag

Der Entschließungsantrag sieht vor, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, noch stärker gegen sog. „weiße Einkünfte“ (doppelte Nichtbesteuerung) und die Möglichkeit eines doppelten Betriebsausgabenabzugs („double dip“) vorzugehen. Soweit erforderlich sollen auch zeitnah nationale Regelungen geschaffen werden um Gestaltungen zum Beispiel mit hybriden Gesellschaften, hybriden Kapitalmaßnahmen oder Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaften zu unterbinden. Die Folgen der deutschen Besonderheit des Sonderbetriebsvermögens würden weder durch die Maßnahmen auf EU-Ebene, noch durch den OECD-Aktionsplan abgedeckt.

Ferner solle die Bundesregierung ihren Einsatz für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) – verbunden mit einer Harmonisierung der Steuersätze – verstärken um das „race to the bottom“ zu beenden; zumindest bedürfe es eines Mindeststeuersatzes. In diesem Zusammenhang sollten auch die (diesem Ziel abträglichen) steuerlichen Sonderregelungen anderer europäischer Staaten, wie zum Beispiel der Patentboxen, angesprochen werden.

Schließlich solle – im Vorgriff auf eine europaweite Regelung, für deren Einführung sich die Bundesregierung engagieren solle – zeitnah eine nationale Anzeigepflicht für internationale Steuergestaltungen eingeführt werden. Mit einer solchen Regelung könne Deutschland neben Großbritannien, das bereits über entsprechende Vorschriften verfüge, eine Vorreiterrolle in der EU einnehmen.
 

Fundstelle

Entschließungsantrag Baden-Württemberg zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen, BR-Drs. 205/14

Beschluss des Bundesrates, BR-Drs. 205/14 (B)

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.