24.03.2010

BFH: Auswirkungen der Option auf Erwerb der Betriebs-GmbH auf Betriebsaufspaltung

Sachverhalt

Ein Besitzunternehmer, der ein ihm gehörendes, bebautes Grundstück an die Betriebs-GmbH vermietet, ist zugleich Mehrheitsgesellschafter dieser Betriebs-GmbH und gibt ein unwiderrufliches Kaufangebot zugunsten des Minderheitengesellschafters auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH ab. Bis zum Ablauf der Bindungsfrist zum 31.12.2000 sollte der Minderheitsgesellschafter das Angebot jederzeit annehmen können. Der Minderheitsgesellschafter übt die Kaufoption mit Wirkung zum 01.01.1998 aus. Strittig ist, ob mit der Einräumung der Kaufoption bereits die personelle Verflechtung wegfällt und damit die Betriebsaufspaltung beendet ist. Der Besitzunternehmer übt seine Vermietungstätigkeit an die Betriebs-GmbH weiterhin aus, bis er das Betriebsgrundstück im Mai 1998 an den (ehemaligen) Minderheitengesellschafter veräußert.

Entscheidung

Das Finanzgericht Nürnberg sah im vorliegenden Sachverhalt die personelle Verflechtung als gegeben an, da der Besitzunternehmer als Alleineigentümer des an die Betriebs-GmbH vermieteten Grundstücks zugleich in der Lage war, auch in der Betriebs-GmbH seinen Willen durchzusetzen. Mit Einräumung der unwiderruflichen Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der Betrieb-GmbH zugunsten des Minderheitengesellschafters ist die Betriebsaufspaltung trotz Stimmrechtsbindung und Rückzug des Mehrheitsgesellschafters aus der Geschäftsführung somit nicht beendet, sondern lediglich unterbrochen. Dies ist mit der Unsicherheit zu begründen, ob die Kaufoption vom Minderheitengesellschafter tatsächlich ausgeübt werde. Darüber hinaus ruht auch der Vermietungsbetrieb des Besitzunternehmers, da unklar ist, ob der Mietvertrag zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH fortbestehen wird. Denn der Besitzunternehmer war in der Verfügung über das vermietete Betriebsgrundstück frei und es fehlte an einer Aufgabeerklärung seinerseits. Erst die Ausübung der Kaufoption und Übertragung der Geschäftsanteile sowie der Verkauf des Betriebsgrundstücks haben Klarheit gebracht und zu einem Wegfall der Verflechtung und damit zur Beendigung der Betriebsaufspaltung sowie zur Aufgabe des Vermietungsbetriebs des Besitzunternehmers geführt.

Vorinstanz

FG Nürnberg, Urteil vom 22.08.2007, 6 K 1049/2007, DStRE 2008, S. 970.

Fundstelle

BFH-Urteil vom 14.10.2009, X R 37/07, BFH/NV 2010, S. 406.