27.04.2010

BFH: Windkraftanlage kein Teilbetrieb

Sachverhalt

Der Steuerpflichtige betreibt an verschiedenen Standorten als Einzelunternehmer drei Windkraftanlagen (WKA). Die WKA wurden auf gesonderten Grundstücken erbaut, jede WKA hatte eine eigene Transformatoren-/Übergabestation und mit dem örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen wurde jeweils ein gesonderter Vertrag zur Lieferung der erzeugten elektrischen Energie abgeschlossen. Ferner wurden Wartungen, Finanzierung und Versicherung getrennt. Nach einiger Zeit wurde eine WKA an eine GmbH veräußert. 

Laut Finanzgericht Hessen handelt es sich bei der veräußerten WKA um einen selbständigen Energieerzeugungsbetrieb, der ohne Bezug zu einer der anderen WKA selbstständig lebensfähig ist. Den von der Rechtsprechung im Übrigen genannten Abgrenzungsmerkmalen wie eigenes Personal, selbstständige Organisation, eigener Kundenstamm und eigene Preisgestaltung käme wegen der branchenspezifischen Besonderheiten keine Bedeutung zu.

Entscheidung

Abweichend von der vorinstanzlichen Entscheidung des Finanzgerichts Hessen liegt nach Urteil des BFH kein Teilbetrieb vor. Entscheidungserheblich war, dass in den drei WKA keine wesensverschiedenen Tätigkeiten ausgeübt und die gleichartigen Leistungen gegenüber einem einzigen Abnehmer erbracht wurden. Es wurde nicht für jede WKA eine eigene Buchführung angelegt, sondern nur gesonderte Buchungskonten geführt. Ferner wird in den WKA kein Personal beschäftigt, es existiert keine eigene Verwaltung oder eine eigenständige Organisation. Dass für jede WKA ein eigener Wartungsvertrag abgeschlossen worden ist, sie getrennt versichert und über verschiedene Banken finanziert waren, kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu. Auch wenn für jede Windkraftanlage ein eigenes Windgutachten erstellt worden ist, jede über eigenes Anlagevermögen (gesondertes Betriebsgrundstück, Windrad sowie separate Übergabestation) verfügt und somit den WKA eine gewisse Selbstständigkeit nicht abzusprechen ist, liegt kein Teilbetrieb vor.

Vorinstanz

Finanzgericht Hessen, Urteil vom 10.03.2009, Az. 8 K 2247/07, EFG 2009, S. 1122 / Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News

Fundstelle

BFH Urteil vom 25.11.2009, Az. X R 23/09, BFH/NV 2010, S. 633.