Zurück zur Übersicht
11.12.2012
Unternehmensteuer

Finanztransaktionssteuer-Zone rückt in die Ferne

Die Zukunft der Finanztransaktionssteuer ist weiterhin unklar. Obwohl die Finanzminister der Länder Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei und Slowenien beim ECOFIN im Oktober 2012 in Luxemburg sich im Grundsatz darauf verständigt hatten, eine Finanztransaktionssteuer (FTT) Zone im Wege der „verstärkten Zusammenarbeit“ einführen zu wollen, rückt deren Einführung offenbar in die Ferne.

Das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ist in Art. 20 EU-Vertrag, Art. 326, Art. 327 und Art. 329 AEU-Vertrag geregelt und erlaubt einer Gruppe von Mitgliedstaaten die Einführung gemeinsamer Regelungen, ohne dass sich die anderen Mitgliedstaaten daran beteiligen müssen. Dieses Verfahren wurde mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt und mit den Verträgen von Nizza und Lissabon hinsichtlich der notwendigen qualifizierten Mehrheit geändert. Die gefassten Beschlüsse im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit binden nur die teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Die übrigen Mitgliedstaaten dürfen die Durchführung nicht behindern. Jeder Mitgliedstaat kann sich gemäß Art. 328 AEU-Vertrag an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen. 

Die an der Initiative zur FTT-Zone teilnehmenden Mitgliedsstaaten haben bis zum 23. Oktober 2012 Anträge an die Kommission mit der Bitte gerichtet, einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit vorzulegen. Der Wirtschafs- und Währungsausschusses (ECON) hat daraufhin am 29. November 2012 im Parlament sein Votum abgegeben, im Plenum der verstärkten Zusammenarbeit zuzustimmen. 

Bis zur Einführung der FTT sind allerdings noch weitere Schritte notwendig. Zunächst ist es erforderlich, dass das Europäische Parlament - mit einfacher Mehrheit - dem Vorschlag der Kommission zustimmt. 

Im Anschluss daran muss der Rat - mit qualifizierter Mehrheit - die willigen Mitgliedsstaaten zur verstärkten Zusammenarbeit ermächtigen. Die Gegner der Einführung einer EU-weiten FTT hatten bisher angekündigt, dass sie der Einführung einer FTT in Teilen der EU (FTT-Zone) nicht im Wege stehen wollten. Mittlerweile haben Großbritannien und Schweden aber gemeinsam mit mehreren osteuropäischen Mitgliedsstaaten Bedenken geäußert, da sie negative Folgen einer FTT-Zone für Ihre Länder befürchten. Die qualifizierte Mehrheit werde deshalb nicht zustande kommen, hieß es aus EU-Kreisen. Das Thema wurde auf dem Treffen der EU-Finanzminister am 4. Dezember 2012 zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Dem Vernehmen nach rechnet das Bundesfinanzministerium damit, dass die Verhandlungen und die Umsetzungen gegebenenfalls noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten. 

Neben diesen Bedenken der FTT-Gegner sind derzeit zwischen den Befürwortern der FTT-Zone Grundsatzfragen zur Ausgestaltung der FTT-Zone noch unbeantwortet, insbesondere, welche Transaktionen besteuert werden sollen. Zudem ist noch nicht geklärt, nach welchem Verteilungsschlüssel die Erträge aus der FTT den nationalen Haushalten zugeführt werden sollen.

Fundstelle

Europäische Kommission, Liste mit Fragen und Antworten zur verstärkten Zusammenarbeit für die Finanztransaktionssteuer

Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Feulner

wfeulner@deloitte.de
Tel.:

Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Feulner

wfeulner@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.