27.11.2009

Folgen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Mit Datum vom 17.11.2009 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen veröffentlicht.

Der Referentenentwurf umfasst u.a. folgende Maßnahmen: 

  • Riester-Rente: Gewährung der Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person. Verzicht auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung bei Wegzug ins EU-/EWR-Ausland (§ 95 EStG). Ausweitung der Förderung auch auf im EU-/EWR-Ausland belegene Wohnimmobilien. Kopplung der Zulagenberechtigung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung (§ 10a EStG). 
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz: Überarbeitung der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG. Auch die Entgeltumwandlung soll förderfähig werden. 
  • Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA): Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU-/EWR-Ausland (§ 7 Abs. 5 EStG).
  • Spendenabzug: Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind (§ 10b Abs. 1 EStG, § 9 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
  • Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen (§ 4 Nr. 11b UStG). 
  • Änderung des § 13b UStG, Umsetzung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL). 
  • Umstellung auf grundsätzlich monatlich abzugebende zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG (§ 18a UStG). 
  • Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Antrag bei allen Unternehmen (§ 27a Abs. 1 UStG).