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18.08.2010
Unternehmensteuer

Gewerbesteuer am Scheideweg

Am 08.07.2010 trat die Gemeindefinanzkommission zum 2. Mal zusammen. Beschlossen wurden Vorgaben für die weitere Arbeit der Kommission bis zum möglichen Abschluss im Oktober 2010. Im Bereich der Kommunalsteuern soll danach das sogenannte „Prüfmodell“ modifiziert und ein von den kommunalen Spitzenverbänden eingebrachtes Modell ebenfalls anhand der Prüfkriterien bewertet werden. Auch soll geprüft werden, ob Module eines Modells der Stiftung Marktwirtschaft berücksichtigt werden können.

Prüfmodell

  • Gewerbesteuergesetz wird aufgehoben, Gewerbesteuerumlage und Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer entfällt.
  • Gemeinden erhalten mit Hebesatzrecht ausgestalteten Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer. In diesem Zusammenhang wird der Einkommensteuertarif abgesenkt und der Körperschaftsteuersatz angehoben.
  • Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer wird erhöht.

Das Modell der kommunalen Spitzenverbände sieht eine Erweiterung des Kreises der Gewerbesteuerpflichtigen um Selbständige i.S. des § 18 EStG und eine deutliche Anhebung der Hinzurechnungsätze für Zinsen, Mieten und Pachten vor. Darüber hinaus sollen Veräußerungsgewinne vollständig (Ausnahme: Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG) in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Im Gegenzug soll möglicherweise die Steuermesszahl abgesenkt werden.

Das Modell der Stiftung Marktwirtschaft sieht den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmensteuer und einen kommunalen Anteil an der örtlichen Lohnsteuer vor. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll ersetzt werden durch eine kommunale Bürgersteuer. Die vierte Säule des Modells ist die Reform der Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer ist jedoch Gegenstand einer eigenen, von der Finanzministerkonferenz ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe.

Eine deutliche Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wurde bereits im Rahmen der letzten Gemeindefinanzreformkommission 2002/2003 diskutiert. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden dann eine Vielzahl von Änderungen des Gewerbesteuergesetz, u.a. die Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei Geld- und Sachkapitalüberlassungen um Zins- und Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten sowie um Lizenzen, der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer oder die Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer umgesetzt. Die damaligen Änderungen des Gewerbesteuergesetzes führen noch heute zu vielen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Generell in der Praxis problematisch sind die Unabgestimmtheit der Gewerbesteuer mit Einkommen-/Körperschaftsteuer und die Einbettung der Gewerbesteuer in den internationalen Kontext wie z.B. das EU-Recht.

Reformbedarf ist somit gegeben. Ob es die große Reform wird oder nur Veränderungen im bestehenden System, das Ergebnis der aktuellen Gemeindefinanzkommission wird ein wichtiges Signal sein, in welche Richtung es geht. Im Rahmen einer Veranstaltung des Institutes Finanzen und Steuern in Kooperation mit Deloitte werden am 28. September 2010 die aus Sicht der Praxis drängendsten Probleme und Abhilfemöglichkeiten mit Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren. Ziel ist es, den dringenden gesetzgeberischen Korrekturbedarf aufzuzeigen. Damit soll zum einen das Anliegen einer grundlegenden Reform unterstrichen, zum anderen die Möglichkeit von Verbesserungen im bestehenden System sichtbar gemacht werden.

Hinweis

IFSt-Kolloquium in Kooperation mit Deloitte "Gewerbesteuer: Aktuelle Probleme und Korrekturbedarf im bestehenden System"
Politik - Wirtschaft - Wissenschaft im Diskurs - weitere Informationen

28.09.2010 I Berlin

Veranstaltungsort
Bundesverband deutscher Banken,
Burgstr. 28, 10178 Berlin
Einladungsflyer

Fundstelle

BMF, Zwischenbericht der AG Kommunalsteuern der Gemeindefinanzkommission, 01.07.2010.
Prüfmodell, Anlage 2 des Zwischenberichtes.
Modell der kommunalen Spitzenverbände, Anlage 3 des Zwischenberichtes.
Modell der Stiftung Marktwirtschaft, Anlage 4 des Zwischenberichtes.

Ansprechpartner

Gerd Bunzeck I Düsseldorf

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