Gewerbesteuerliche Gestaltungsmodelle: Bundesrat sieht Handlungsbedarf
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit einer von NRW initiierten Entschließung auf, einen Gesetzesvorschlag zur Unterbindung von Gestaltungsmodellen mit innerdeutschen Lizenzzahlungen vorzulegen, durch den eine angemessene Verteilung des Besteuerungssubstrats zwischen den Gemeinden gewährleistet wird.
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 16.12.2016 eine von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung „zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen – ‚Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten‘“ verabschiedet.
Nach Angabe des Bundesrates gibt es das folgende gewerbesteuerliche Gestaltungsmodell: Das „geistige Eigentum“ des Betriebs wird in Form verschiedener Patente, Markenrechte und Lizenzen steuerneutral zum Buchwert auf eine eigens zu diesem Zweck gegründete konzernzugehörige Tochter-Personengesellschaft („Lizenzgesellschaft“) übertragen. Diese Gesellschaft ist ein eigenes Gewerbesteuersubjekt. Die Lizenzgesellschaft überlässt die übertragenen Rechte der operativ tätigen Konzerngesellschaft („Produktionsgesellschaft“) gegen Lizenzzahlungen zur Nutzung.
Hierdurch wird der Gewinn in die hebeberechtigte Gemeinde der Lizenzgesellschaft verlagert. Die Gemeinde der Lizenzgesellschaft sollte einen geringen Gewerbesteuerhebesatz haben. In der hebeberechtigten Gemeinde der Lizenzgesellschaft wird keine über die dargestellte Nutzungsüberlassung hinausgehende wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt. Alle wichtigen Betriebsanlagen befinden sich auch weiterhin in der Stamm-Kommune, welche entsprechende Infrastruktur vorhalten und Folgelasten zu tragen hätte.
Gesetzesinitiative angestrebt
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Gewinne auch innerhalb Deutschlands dort zu versteuern sind, wo sie erwirtschaftet werden. Steueroptimierte Gewinnverlagerungen mittels Lizenzzahlungen sind nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Kontext zu verhindern.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Entschließung auf, einen Gesetzesvorschlag zur Unterbindung von Gestaltungsmodellen mit innerdeutschen Lizenzzahlungen vorzulegen, durch den eine angemessene Verteilung des Besteuerungssubstrats zwischen den Gemeinden gewährleistet wird.
Anmerkung
Eine Entschließung des Bundesrates ist eine Willensbekundung und führt zu keiner rechtlichen Verpflichtung der Bundesregierung, diese Forderung des Bundesrates umzusetzen.
Fundstelle
Bundesrat, Entschließung, BR-Drs. 635/16 (B)