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20.10.2014
Unternehmensteuer

Hessen: Bundesratsinitiative zur Stärkung des Steueraufkommens und der Konjunktur

Das Hessische Ministerium der Finanzen möchte im Rahmen einer Bundesratsinitiative vorübergehend steuerliche Konjunkturhilfe geben (zeitweise Wiedereinführung der degressiven AfA) und das Steueraufkommen dauerhaft durch Vorgehen gegen Lizenzboxen, die Abschaffung der LiFo-Methode bei Vorratsbewertungen und die Einführung der Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen stärken.

Hintergrund

Das Hessische Ministerium der Finanzen erkennt in Deutschland Anzeichen einer sich abkühlenden Konjunktur. Außerdem erwartet das Hessische Ministerium der Finanzen von den multinationalen Bestrebungen zur Bekämpfung von Steuersparmodellen in Form von Lizenzboxen wenig Erfolg.

Bundesratsinitiative

Am 16.10.2014 hat das Hessische Ministerium der Finanzen eine Presseinformation mit Vorschlägen für vier Maßnahmen herausgegeben, mit dem Steuerschlupflöcher geschlossen, Steuervergünstigungen abgebaut und Investitionen angekurbelt werden sollen:

  • Maßnahme gegen Linzenzboxen
    Um zu verhindern, dass internationale Konzerne Gewinne durch Lizenzzahlungen in Länder mit allgemein niedrigen Steuern oder steuerlichen Vorzugsregimen für Lizenzeinnahmen (Lizenz- bzw. Patentboxen) verlagern, soll der Betriebsausgabenabzug verweigert werden, wenn konzerninterne Lizenzzahlungen im Empfängerland mit weniger als 25% besteuert werden.
     
  • Degressive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter
    Für die Jahre 2015 und 2016 soll – wie in den Jahren 2009 und 2010 – die degressive AfA zur Konjunkturstimulierung wieder eingeführt werden, um steuerliche Investitionsanreize zu setzen. Bei der degressiven AfA sind die Abschreibungen in den ersten Jahren nach der Anschaffung höher als üblich.
     
  • Abschaffung der LiFo-Methode bei der Vorratsbewertung
    Die LiFo-Methode sieht bei der Vorratsbewertung die Annahme vor, dass die zuletzt angeschafften Vorräte zuerst veräußert werden. Dies könne zur Bildung „stiller Reserven“ in den Vorräten führen und sei international nicht üblich.
     
  • Einführung der Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften
    Entsprechend der Steuerpflicht von Streubesitzdividenden (siehe Deloitte Tax-News) sollen auch die Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften steuerpflichtig werden. Die ergebnisoffene Prüfung einer entsprechenden Besteuerung ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen.
    Die Steuerpflicht für Dividenden aus Streubesitz war bereits durch das „Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09“ (siehe Deloitte Tax-News) vom 21.03.2013 eingeführt worden.


Das Hessische Ministerium der Finanzen geht – ohne Berücksichtigung der angenommenen positiven Konjunkturauswirkungen – von Steuermindereinnahmen i.H.v. ca. 400 Mio. EUR aus. Da die Einführung der degressiven AfA die einzige aufkommensmindernde Maßnahme ist, würden die anderen Vorschläge nach dem Auslaufen der degressiven AfA zu Mehreinnahmen führen. Diese sollen nach Ansicht des Hessischen Ministeriums der Finanzen für Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit oder zur energetischen Gebäudesanierung genutzt werden.

Anmerkung

Der vorgesehene Steuersatz von 25%, bei dessen unterschreiten ein Abzug der Lizenzzahlungen nicht mehr in Betracht kommen soll, käme einem Abzugsverbot für Lizenzzahlungen an Gesellschaften in Ländern mit Patentboxen gleich. Denn laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage „der Grünen“  schwanken die Steuersätze für Lizenz- bzw. Patentboxen zwischen 0% (Malta und Zypern) und 15% (Frankreich).
Eine ähnliche, wenn auch weniger restriktive Regelung enthält § 12 Abs. 1 Ziffer 10 KStG Österreich. Dort werden u.a. Lizenzzahlungen vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie – neben weiteren Voraussetzungen – mit weniger als 10% besteuert werden (tatsächliche Steuerlast).

Fundstelle

Hessisches Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014

Weitere Fundstelle

Antwort der Bundesregierung vom 25.04.2014 auf die Kleine Anfrage "der Grünen" vom 09.04.2014 

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