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24.01.2013
Unternehmensteuer

Italien führt nationale Finanztransaktionsteuer ein

Italien hat am 21.12.2012 die Einführung einer nationalen italienischen Finanztransaktionsteuer (IFTT) beschlossen. Ab dem 01.03.2013 unterliegt der Handel mit italienischen Aktien und anderen von italienischen Unternehmen emittierten Eigenkapitalinstrumenten (im Folgenden zusammenfassend als Aktien bezeichnet) und ab 01.07.2013 auch der Handel mit Derivaten sowie der Hochfrequenzhandel der IFTT.

Aktienhandel 

Der Handel mit Aktien unterliegt einem Steuersatz von regulär 0,2 % bezogen auf den Transaktionswert. Der Steuersatz halbiert sich auf 0,1 %, falls die Transaktion auf einem regulierten Finanzmarkt stattfindet. Für das Jahr 2013 erhöht sich der Steuersatz temporär um jeweils 0,02 %, d.h. die jeweiligen anzuwendenden Steuersätze betragen 0,22 % bzw. 0,12 %. 

Der als Bemessungsgrundlage dienende Transaktionswert bemisst sich entweder nach dem gezahlten Preis oder nach dem realisierten Nettowert eines Händlers bezogen auf ein Finanzinstrument. 

Folgende auf Aktien bezogene Transaktionen unterliegen nicht der IFTT: 

  • Emissionen am Primärmarkt und die Einziehung von Aktien, 
  • Wandelungen von Anleihen in neue Aktien (Wandelungen in bereits bestehende Aktien unterliegen der IFTT),
  • Übertragungen von Aktien bei Todesfall oder im Rahmen einer Schenkung 
  • Transaktionen von Titeln, bei denen das jeweilige zugrundeliegende Unternehmen eine Marktkapitalisierung von unter 500 Mio. Euro hat, und 
  • Wertpapierfinanzierungsgeschäfte i.S.d. Art. 2 Ziff. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 (insbesondere Wertpapierleih- oder Repogeschäfte).

Derivate und Hochfrequenzhandel 

Der Handel mit Derivaten wird ab dem 01.07.2013 ebenfalls der IFTT unterliegen. Betroffen sind Derivate auf Finanzinstrumente, die ihrerseits selbst der IFTT unterliegen, und zwar unabhängig davon, wo die Transaktion durchgeführt wird und unabhängig von der Ansässigkeit der betroffenen Akteure. Für Transaktionen mit Derivaten wird es keinen Steuersatz geben, sondern ein festen Steuerbetrag je Transaktion. Der Steuerbetrag variiert zwischen wenigen Cents und 200 Euro je Transaktion, abhängig von Art, Wert und Durchführung der Transaktion. Derivate-Transaktionen, die auf einem regulierten Finanzmarkt durchgeführt werden, werden nur mit einem Fünftel des regulären Betrages besteuert. 

Soweit Derivate eine physische Lieferverpflichtung enthalten, unterliegt die physische Lieferung der IFTT nach den für den Aktienhandel geltenden Regelungen. 

Hochfrequenzhandel mit Aktien und Derivaten, die der IFTT unterfallen, unterliegen ab dem 01.07.2013 der IFTT mit einem Steuersatz von 0,02 %.

Ausnahmen 

Folgende Finanztransaktionen sind von der IFTT ausgenommen, unabhängig davon ob sie sich auf Aktien oder Derivate beziehen:

  • Finanztransaktionen mit Instrumente, die als ethisch oder sozial verantwortlich gelten, 
  • Finanztransaktionen, die von Market-Makern, Pensionsfonds oder vergleichbaren Vehikeln durchgeführt werden bzw. von Intermediären auf Rechnung des Emittenten aus Liquiditätsgesichtspunkten getätigt werden, 
  • Finanztransaktionen innerhalb einer Konzerngruppe und 
  • Finanztransaktionen, in die die EU, die EZB, die Zentralbanken der EU-Mitglieder oder andere internationale Organisationen involviert sind.

Die IFTT fällt im Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien an.

Ihr Ansprechpartner

Claudia Sendlbeck-Schickohr

csendlbeck@deloitte.de
Tel.:

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