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08.02.2018
Unternehmensteuer

Koalitionsvertrag: Ausblick auf die Steuerpolitik der nächsten Jahre

 Aktuell: Der Koalitionsvertrag wurde am 12.03.2018 unterzeichnet.

Der Koalitionsvertrag als Grundlage für eine Fortsetzung der Großen Koalition ist ausverhandelt. Die Aussagen im Vertrag zu steuerlichen Themen deuten auf keine großen Änderungen gegenüber der Steuerpolitik der letzten Legislaturperiode hin. Große Reformen – mit Ausnahme der wohl fälligen Grundsteuerreform – scheinen auszubleiben. 

Hintergrund

Das Ergebnis der Bundestagswahl am 24.09.2017 für die 19. Legislaturperiode ließ verschiedene Koalitionen für eine Regierungsbildung zu. Ein Bündnis aus Union, GRÜNE und FDP kam nicht über das Stadium der Sondierung einer möglichen gemeinsamen Regierungsbildung hinaus. Am 19.11.2017 wurden die Sondierungsgespräche als erfolglos für beendet erklärt. Als Resultat der folgenden Sondierungsgespräche sowie Koalitionsverhandlungen für die Bildung einer Großen Koalition aus Union und SPD einigten sich die Verhandlungsführer von CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag. Vor einer finalen Unterzeichnung des Koalitionsvertrages und dem Eintritt in die gemeinsame Regierung stehen noch die Beschlussfassung der Gremien der Unionsparteien (inkl. Parteitage) sowie der Mitgliederentscheid der SPD.

Steuerpolitik im Koalitionsvertrag

Maßnahmen mit Bezug zum Steuerrecht werden im Koalitionsvertrag an sehr unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichem Detailgrad angesprochen. Als ein wesentliches Element der Steuerpolitik lässt sich der Kampf gegen Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne ausmachen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Entbürokratisierung, unterstützt durch digitale Lösungen. Die im Folgenden dargestellten steuerlichen Maßnahmen werden im Vertrag aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass durch die Verwendung von „werden“, „wollen“ und „prüfen“ eine Unterscheidung in der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen zu erkennen ist, auf die im Folgenden nicht weiter eingegangen wird.

Unternehmensbesteuerung

  • Bekämpfung von Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU.
  • Unterstützung einer gerechten Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon (Anm.: die Unternehmen werden ausdrücklich genannt)
  • Unterstützung einer gemeinsamen, konsolidierten Bemessungsgrundlage und von Mindestsätzen bei den Unternehmenssteuern. Mit Frankreich zusammen soll hierfür eine Initiative ergriffen werden, auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu geben. (Anm.: Mit der Nennung der USA wird möglicherweise eine Reaktion auf die US-Steuerreform (siehe Deloitte Tax-News) angesprochen.)
  • Die Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD, siehe Deloitte Tax-News) sollen im Interesse des Standorts Deutschland umgesetzt werden. Dabei soll die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestaltet, Hybridregelungen ergänzt und die Zinsschranke angepasst werden. (Anm.: Erfreulich ist, das ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Umsetzung der ATAD im Interesse des Standortes Deutschland erfolgen soll, was auf eine moderate Umsetzung hoffen lässt. Von Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Hybridregelungen, wozu es bereits eine Arbeitsgruppe gibt, wurde schon bisher ausgegangen. Warum die Zinsschranke auch explizit genannt wird, muss sich erst noch zeigen.)
  • Es sollen Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergriffen werden.
  • Es sollen steuerliche Anreize für die Mobilisierung von Wagniskapital geprüft werden.
  • Es soll insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung eingeführt werden, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. (ausführlich siehe Deloitte Tax-News)
  • Eine Überarbeitung der Abschreibungstabellen zugunsten digitaler Innovationsgüter soll geprüft werden.

Indirekte Steuern

  • Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer soll zum Abschluss gebracht werden.
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet: Schaffung einer gesetzlichen Regelung, um Betreiberinnen und Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmerinnen und Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber sollen dazu verpflichtet werden, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler Auskunft zu erteilen.
  • Die Unternehmensgründung soll durch eine Umsatzsteuerbefreiung in den ersten beiden Jahren nach Gründung unterstützt werden.
  • Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer soll in Kooperation mit den Bundesländern optimiert werden.
  • Einsatz auf europäischer Ebene für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, E-Books, E-Papers und anderen elektronischen Informationsmedien.

Grundsteuer/Grunderwerbsteuer

  • Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien soll geprüft werden.
  • Nach Abschluss der Prüfarbeiten der Bund-/Länderarbeitsgruppe zu den grunderwerbsteuerlichen Regelungen für sogenannte „Share Deals“ soll eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umgesetzt werden, um missbräuchliche Steuergestaltungen in diesem Zusammenhang zu beenden. Hieraus entstehende Mehreinnahmen könnten von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden.
  • Die Grundsteuer soll auf eine feste Basis gestellt werden. (Anm.: Zur konkreten Ausgestaltung der Grundsteuerreform finden sich keine Ausführungen im Koalitionsvertrag.)

Erhebungsverfahren

  • Gerechter Steuervollzug von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung.
  • Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.
  • Es soll ein zentrales, einheitliches, digitales Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geschaffen werden. Einschränkend heißt es hierzu weiter, dass die Umsetzung mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorangetrieben werden soll. Grundsätzlich sei in diesem Zusammenhang ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen eines modernen e-Governments und einer Digitalisierung der unternehmerischen Geschäftsprozesse erforderlich.
  • Das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll ausgebaut werden.
  • Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, soll ein behördenübergreifendes Datenmanagement entwickelt werden, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau einhält.
  • Es sollen die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online angeboten werden. Schwerpunkte sollen dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien gesetzt werden. Die hierfür notwendigen Angebote sollen in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen entwickelt werden.
  • Es wird die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 angestrebt.
  • Die in Gesetzen und Verwaltungsanweisungen enthaltenen Schwellenwerte sollen vor allem im Steuer- und Sozialrecht überprüft werden.
  • Es werden die Vereinheitlichung der Grenz- und Schwellenwerte in verschiedenen Rechtsbereichen, die Harmonisierung z.B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie die zeitnahe Betriebsprüfung angestrebt.
  • Die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern soll mit entsprechender Ausstattung gestärkt und weiterentwickelt werden. Es soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden.
  • Bei Unternehmensgründungen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren.

Natürliche Personen

  • Die Steuerbelastung der Bürger soll nicht erhöht werden.
  • Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden.
  • Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Ein erster Schritt soll im Jahr 2021 mit einem Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro erfolgen. Dadurch sollen rund 90 % aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.
  • Das Kindergeld soll in der Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöht werden: zum 01.07.2019 um zehn Euro, zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro. Gleichzeitig soll der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen.
  • Zur besseren Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement sollen Ehrenamtliche steuerlich entlastet werden.

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der E-Mobilität und Energieeffizienz

  • Die energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden: Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.
  • Optimierung der bestehenden Mieterstromregelung (siehe Deloitte Tax-News), in dem der Verlust der tradierten gewerbesteuerlichen Behandlung von Wohnungsbaugenossenschaften vermieden wird.
  • Es soll bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge ein reduzierter Satz von 0,5 % des inländischen Listenpreises geprüft werden.
  • Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge soll eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA von 50 % im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus

  • Es soll eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonder-AfA für den Mietwohnungsbau eingeführt werden: zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre 5 % pro Jahr.
  • Nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung soll den Kommunen durch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern: Durch die Einführung einer Grundsteuer C sollen die Möglichkeiten zur Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke verbessert werden.
  • Nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung soll die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau verbessert werden.

Fundstelle

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018

Christoph Röper, Managing Partner Tax & Legal Deloitte  Deutschland, kommentiert die steuerlichen Regelungen des Koalitionsvertrages

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director - Tax Politics

dgegusch@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-3826

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director - Tax Politics

dgegusch@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-3826

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