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Die Verfügung der OFD Rheinland nimmt zu der Anwendung der nun zeitlich unbefristet geltenden Sanierungsklausel gem. § 8c Abs. 1a KStG Stellung. Insbesondere werden detailliert die Voraussetzungen des Beteiligungserwerbs zum Zweck der Sanierung und die Voraussetzung der Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen erläutert.
Fundstelle
OFD Rheinland, Verfügung vom 30.03.2010, Az. S-2745 – 1007 – St 131.

