27.04.2010

OFD Rheinland: Anwendung der Sanierungsklausel

Die Verfügung der OFD Rheinland nimmt zu der Anwendung der nun zeitlich unbefristet geltenden Sanierungsklausel gem. § 8c Abs. 1a KStG Stellung. Insbesondere werden detailliert die Voraussetzungen des Beteiligungserwerbs zum Zweck der Sanierung und die Voraussetzung der Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen erläutert.

Fundstelle

OFD Rheinland, Verfügung vom 30.03.2010, Az. S-2745 – 1007 – St 131.