Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Beseitigung krisenverschärfender steuerlicher Regelungen
Die Regierungsfraktionen haben am 09.11.2009 einen Fraktionsentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf kennzeichnet den Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens, an dessen Ende die Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen für ein steuerliches Sofortprogramm zur Krisenentschärfung stehen soll. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit für den 18.12.2009, im Rahmen der letzten Bundesratssitzung im Jahr 2009, vorgesehen. Geplant sind u.a. Änderungen bei den Regelungen zur Zinsschranke und im Bereich des § 8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften) sowie bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) im Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Zudem sieht der Entwurf eine Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds ab dem Veranlagungszeitraum 2010 sowie im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Senkung der Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder vor; bei den Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen soll es laut Gesetzentwurf Änderungen der Lohnsummenklausel und des Behaltenszeitraums geben. Weitere Informationen und Einzelheiten zum Gesetzentwurf entnehmen Sie bitte unserem praxis-forum Alert „Entwurf eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes: Umsetzung des steuerlichen Sofortprogramms“.