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21.05.2010
Verfahrensrecht

BMF: Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen

In seinem Schreiben hat das BMF zur Anzeigepflicht von Auslandsbeteiligungen (§ 138 Abs. 2 und 3 AO) Stellung genommen und einen entsprechenden Vordruck beigefügt.

Das BMF geht neben den allgemeinen Grundsätzen zur Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO auch auf die Meldepflichten in den Fällen des § 138 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 AO näher ein.

Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht (§ 138 Abs. 2 AO) kann diese Ordnungswidrigkeit (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO), vorbehaltlich des § 378 AO mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Die BMF-Schreiben vom 19.03.2010 und vom 17.08.2004 werden aufgehoben.

Fundstelle

BMF-Schreiben v. 15.04.2010, Az. IV B 5 – S 1300/07/10087, DStR 2010, S. 808.

Weitere Fundstellen

BMF-Schreiben v. 19.03.2010, Az. IV B 4 – S 1300 – 109/03, DStR 2003, S. 1013.
BMF-Schreiben v. 17.08.2004, Az. IV B 4 – S 1300 – 247/04, BStBl 2004 I 847.

Englische Zusammenfassung

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