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07.01.2013
Verfahrensrecht

BMF: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Rahmen von gleich lautenden Erlassen die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012 bekannt gegeben.

Verwaltungsanweisung

Aus dem Schreiben der obersten Finanzbehörden ergeben sich im Allgemeinen folgende Steuererklärungsfristen:

ohne Steuerberater mit Steuerberater in begründeten Ausnahmefällen
Allgemeine Frist (ESt, KSt, GewSt, USt, Feststellung nach § 18 AStG) 31.05.2013 31.12.2013 28.02.2014
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr Fristende nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des WJ 2012/2013 folgt 31.05.2014 31.07.2014

Den Finanzämtern bleibt es jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist auch zu einem früheren Zeitpunkt anzufordern.

Fundstelle

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2013 über Steuererklärungsfristen

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