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Mit Schreiben vom 30.07.2009 (IV A 3 – S 0062/08/10007-06, DB 2009, S. 1789) wurde der Anwendungserlass zur AO mit sofortiger Wirkung geändert. Einen Schwerpunkt bildet die Änderungen der Regelung zum Schutz der Bankkunden (§ 30a AO) zur Ausschreibung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung. Eine weitere wichtige Änderung liegt in der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 122 AO vor. Nach § 122 Abs. 5 Satz 2 AO richten sich nun die Zustellungen nach dem Verwaltungszustellungsgesetz – VwZG. Änderungen und Ergänzungen hat das BMF auch in den §§ 1, 18, 30, 31a, 46, 88, 154, 165, 201, 204, 233a, 364a, 365 und 367 AO vorgenommen.

