Minderung des Veräußerungsgewinns bei nachträglicher Bürgschaftsinanspruchnahme
Im praxis-forum 7/2007 haben wir berichtet, dass das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.11.2005 (Az. 12 K 6109/02 E, EFG 2007, S. 648) entschieden hat, dass die Zahlung für eine Bürgschaftsverpflichtung als Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis ändern kann. Der BFH hat im Revisionsverfahren mit Urteil vom 25.02.2009 (Az. IX R 95/07, BFH/NV 2009, S. 1393) diese Entscheidung aufgehoben und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück. Nach Auffassung des BFH ist ein Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Indem das Finanzgericht § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO das ausnahmslose Gebot entnimmt, rückwirkende Ereignisse in den Grenzen der Feststellungsverjährung unabhängig davon zu berücksichtigen, wann und auf welche Weise sie bekannt werden, verletzt es diese Vorschrift. Das Finanzgericht hat nun zu prüfen, ob sich die nachträglichen Anschaffungskosten erst durch das Schreiben des Insolvenzverwalters realisiert haben und mithin ein nachträgliches Ereignis eingetreten ist. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich das Finanzgericht entscheidet. Über diese Entscheidung des Verfahrens werden wir informieren.