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30.06.2011
Verfahrensrecht

Steuervereinfachungsgesetz 2011: Finanzausschuss Bundesrat empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 23.06.2011 dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Das Steuervereinfachungsgesetz steht auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Bundesrates am 08.07.2011.

Begründet wird diese Empfehlung unter anderem mit der fehlenden Vereinfachung durch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinander folgende Jahre. Vielmehr wird nach der Begründung des Finanzausschusses die gleichzeitige Abgabe von Steuererklärungen für mehrere Jahre den Verwaltungsablauf erschweren und zu Verunsicherung bei den Bürgern führen. Als ein weiterer Grund für seine Empfehlung führt der Bundesrat die mangelnde Vereinfachung durch die Einführung der vorgesehenen Bagatellgrenze für die Gebühren einer verbindlichen Auskunft an. Der Finanzausschuss spricht sich daher für eine Streichung dieser Bagatellgrenze aus.

Zuvor hatte der Bundestag am 09.06.2011 das Gesetz verabschiedet. Ausführlich hierzu in den Deloitte Tax-News.

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens dürfte sich bei Anrufung des Vermittlungsausschusses bis nach der Sommerpause verschieben.

Fundstelle

Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates zum Steuervereinfachungsgesetz, BR Drs. 360/1/11 vom 23.06.2011

Weiterer Beitrag

Elektronische Rechnungen: Vereinfachung wird zum 01.07.2011 rückwirkend Gesetz (29.09.2011)

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