Indien – Einführung von Advance Pricing Agreements angekündigt
Die Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen ist für Unternehmen in Indien eine besondere Herausforderung. Die Herangehensweise der indischen Steuerbehörden bei der Prüfung von Verrechnungspreisen wird häufig als inkonsistent und willkürlich beklagt. In den letzten Jahren lagen die Einkommensanpassungen bei Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung aufgrund von Verrechnungspreissachverhalten bei mehr als 10 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Darüber hinaus gibt es in Indien derzeit kein geeignetes Verfahren, um Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden beizulegen. Daher ist die Einführung von APAs zur verbindlichen Vorabregelung bestimmter Verrechnungspreissachverhalte mit großen Hoffnungen verbunden.
Es sind noch nicht sämtliche Details der Regelungen bekannt. Bisher wurden folgende Informationen veröffentlicht:
Zuständige Behörde ist das Central Board of Direct Taxes.
- Zuständige Behörde ist das Central Board of Direct Taxes.
- Die Bestimmung des fremdüblichen Preises ist nicht an die Verwendung einer bestimmten Methode gebunden.
- Das APA kann für einen Zeitraum von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Jahren geschlossen werden.
- Das APA bleibt bindend, solange weder Sachverhalts- noch Gesetzesänderungen eintreten.
- Im Falle von Betrug oder falscher Sachverhaltsdarstellung wird das APA unwirksam.
- Steuererklärungen bzw. Steuerfestsetzungen für Jahre, die vom APA erfasst sind, können nachträglich in Übereinstimmung mit den durch das APA getroffenen Regelungen geändert werden.
- Der genaue Verfahrensablauf wird von der zuständigen Behörde noch spezifiziert.
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