Irland – Verrechnungspreisregelungen ab 2011
Laut dem im Februar veröffentlichten Finance Bill 2010 der irischen Regierung treten ab 2011 verbindliche Verrechnungspreisregelungen in Kraft. Betroffen sind Geschäftsjahre, die am 01.01.2011 oder später beginnen.
Die Regelungen bestimmen die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen irischer Steuerpflichtiger mit verbundenen Unternehmen. Als verbundene Unternehmen gelten unter anderem Unternehmen, die entweder mehr als 50% ihrer ausländischen Tochtergesellschaften halten oder zu mehr als 50% von ausländischen Muttergesellschaften gehalten werden.
Das Gesetz nimmt kleine und mittlere Unternehmen vom Anwendungsbereich der neuen Regelungen aus. So sind Unternehmen, die gruppenweit weniger als 250 Beschäftigte haben und Umsätze unter 50 Millionen € erwirtschaften, oder eine Bilanzsumme von insgesamt weniger als 43 Millionen € haben, nicht von den neuen Regelungen betroffen. Darüber hinaus gilt das Gesetz nicht für verschiedene Finanztransaktionen sowie für bestimmte Transaktionen, deren Gegenstand immaterielle Wirtschaftsgüter sind.
Für alle vor dem 01.07.2010 abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen sieht das Gesetz Übergangsregelungen vor. Zu Planungszwecken empfiehlt es sich daher, diese Regelungen im Hinblick auf geplante konzerninterne Vereinbarungen mit irischen Steuerpflichtigen genau zu prüfen.