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25.07.2012
Transfer Pricing

Wesentliche Änderungen der brasilianischen Verrechnungspreisregelungen ab 2013

Die veröffentlichten Änderungen der Verrechnungspreisregelungen in Brasilien sind Teil eines Programmes zur Wirtschaftsförderung (MP 563/2012) und werden für alle Wirtschaftsjahre gelten, die am 1. Januar 2013 oder danach beginnen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist eine Anwendung der neuen Regelungen bereits in 2012 möglich.

  1. Resale Price Minus Profit Method
    Diese Methode wird am häufigsten zur Preisbestimmung für konzerninterne Transaktionen verwendet, bei denen das brasilianische Unternehmen Empfänger ist. Die Methode sieht vor, dass vom Empfänger bestimmte Bruttomargen erreicht werden müssen. Dies waren bisher 60% für Güter, die noch einen weiteren Produktionsprozess durchlaufen und 20% für alle anderen Güter.
    Nunmehr bestimmen sich die zugrunde zu legenden Bruttomargen nach der Industrie, in der das importierende Unternehmen tätig ist. Die Bruttomargen variieren hierbei zwischen 20 und 40%.
  2. Comparable Uncontrolled Price Methode
    Im Rahmen dieser Methode werden gewichtete Durchschnitte von Preisen für vergleichbare Güter, Dienstleistungen oder Rechte aus vergleichbaren Transaktionen mit fremden Dritten bestimmt. Bei Anwendung dieser Methode sind nun zusätzlich verschiedene Parameter zu berücksichtigen, wie beispielsweise das Transaktionsvolumen.
  3. Einführung neuer Verrechnungspreismethoden
    Zur Preisbestimmung für börsengehandelte Güter werden zwei neue Methoden eingeführt. Die Preisbestimmung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Börsenpreise unter Berücksichtigung bestimmter Auf-, bzw. Abschläge.
  4. Finanztransaktionen
    Konzernintern vereinbarte Zinsen, die über dem 6-Monats-Libor zzgl. eines noch zu bestimmenden Aufschlags liegen, werden zukünftig als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt.
  5. Methodenwechsel
    Die Möglichkeit zu einem Wechsel der Verrechnungspreismethode zur Analyse von konzerninternen Transaktionen wird eingeschränkt. Sollten die Steuerbehörden die ursprünglich angewandte Methode ablehnen, wird dem Steuerzahler eine zusätzliche Frist von 30 Tagen zur Erstellung einer neuen Verrechnungspreisdokumentation eingeräumt. 

Die brasilianischen Verrechnungspreisregelungen werden seit ihrem Inkrafttreten beständig kontrovers diskutiert, da sie in einer Vielzahl von Punkten von den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien abweichen. Leider tragen die jetzt veröffentlichten Änderungen nicht zu einer Angleichung an international anerkannte Grundsätze bei. Insoweit wird Brasilien im Hinblick auf konzerninterne Verrechnungspreise weiterhin eine Sonderrolle einnehmen.

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