Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Schweden und Indien tritt am 01. August 2014 in Kraft
Bereits im Jahr 2012 haben Schweden und Indien ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, durch welches Arbeitnehmerentsendungen zwischen Indien und Schweden erleichtert werden sollen. Zum 01.08.2014 tritt dieses nun in Kraft.
Das Abkommen bestimmt die anzuwendenden Vorschriften für die soziale Absicherung in Indien und Schweden in Bezug auf die Rentenansprüche, denn grundsätzlich unterliegt ein Arbeitnehmer dem Rentenversicherungssystem in dem Land, in dem er seine Arbeitsleistung erbringt.
Nach dem Abkommen sollen entsendete Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes verbleiben können, auch wenn sie ihre Arbeit im anderen Staat erbringen. So sichert das Abkommen die Rentenversicherungsansprüche der Arbeitnehmer und verhindert, dass Beiträge in beiden Ländern gezahlt werden müssen. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Newsflash.
