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27.07.2012
Aktuelles aus dem Ausland

Europäische Union – Änderungen der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer mit Arbeitgebern in verschiedenen Mitgliedstaaten

Mit Wirkung zum 28.06.2012 hat das Europäische Parlament Änderungen der Zuordnung von Arbeitnehmern zu den jeweiligen Sozialversicherungssystemen beschlossen, die bei mehr als einem Arbeitgeber mit Sitz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind. Näheres zu den Voraussetzungen und zur Anwendung der neuen Regelungen finden Sie in diesem Newsflash.

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Peter Mosbach I Düsseldorf

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