29.08.2011
Aktuelles aus dem Ausland
Singapur – „Tax Clearance“ als Arbeitgeberpflicht
Arbeitgeber in Singapur sind verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmern bei Beendigung deren Tätigkeit oder bei deren Wegzug aus Singapur eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Tax Clearance mittels Form IR21) bei den singapurischen Steuerbehörden einzureichen. Eine unterlassene oder verspätete Abgabe kann u.a. mit Strafgebühren geahndet werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Newsflash.
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf