29.06.2011
Aktuelles aus dem Ausland
Schweden - Oberste Verwaltungsgericht bestätigt Erleichterungen hinsichtlich der Steuerfreistellung von Arbeitslohn bei einer Tätigkeit außerhalb Schwedens
Am 22.02.2011 haben wir an dieser Stelle davon berichtet, dass der schwedische Steuerausschuss hinsichtlich der Steuerfreistellung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines schwedischen Steuerpflichtigen, der für mindestens ein Jahr ins Ausland entsandt wird, eine von der Auffassung der schwedischen Finanzbehörden abweichende verbindliche Auskunft veröffentlicht hat. Der oberste Verwaltungsgerichtshof in Schweden hat die Auskunft des schwedischen Steuerausschusses nunmehr bestätigt. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem aktuellen Newsflash.
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf