Indien – Entsandte Arbeitnehmer begründeten eine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Indien
Im zugrunde liegenden Fall entsandt eine britische Gesellschaft, die Bagger entwickelt und herstellt, acht Arbeitnehmer zu ihrer indischen Tochtergesellschaft. Darüber hinaus reisten weitere Arbeitnehmer gelegentlich nach Indien, um die hergestellten Produkte zu überprüfen und zu testen.
Nach Ansicht des zuständigen Finanzbeamten begründete die britische Gesellschaft eine Betriebstätte in Indien, da sich die acht Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in Indien aufhielten.
Hiergegen legte die britische Muttergesellschaft Einspruch ein.
Der zuständige Beauftragte der Kommission für Einkommensteuer untersuchte die Berufungssache und befand, dass das Mutterunternehmen keine Betriebstätte in Indien begründete, wirtschaftlicher Arbeitgeber der acht Arbeitnehmer jedoch die indische Gesellschaft war, da die Arbeitnehmer den Weisungen, der Kontrolle und Aufsicht des indischen Unternehmens unterlagen.
Unzufrieden mit dem Untersuchungsergebnis des Kommissionsbeauftragten reichte das Finanzamt Klage bei dem Gerichtshof in Delhi ein, der entschied, dass das britische Unternehmen in Indien doch eine Betriebstätte begründete. Näheres dazu erfahren Sie in unserem NewsFlash.
