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Indien: Verschärfung der Entnahmeregelungen aus der Vorsorgereserve („Provident Fund“) für entsandte Arbeitnehmer
Im Oktober 2008 hatte das indische Ministerium für Arbeit beschlossen, dass auch ausländische Arbeitnehmer Beiträge in die Vorsorgereserve, d.h. den sogenannten „Provident Fund“, einzuzahlen haben. Bei Beendigung der Entsendung nach Indien war es entsandten Arbeitnehmern bisher möglich, sich das entsprechende Guthaben aus dem „Provident Fund“ direkt auszahlen zu lassen. Diese Regelung hat das Ministerium für Arbeit nunmehr verschärft, sodass Auszahlungen nur noch ab Erreichung des 58. Lebensjahres möglich sind. Dieser NewsFlash stellt Ihnen weitere Details dieser Änderungen dar.
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Peter Mosbach I Düsseldorf
