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07.08.2014
Aktuelles aus dem Ausland

Japan – Anhebung des Grenzsteuersatzes

Ab Januar 2015 erhöht sich der Grenzsteuersatz der nationalen Steuer auf 45 %. Für in Japan ansässige Steuerpflichtige ergibt sich somit eine Gesamtgrenzsteuerbelastung von beinahe 56 %. In unserem Newsflash werden deshalb Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt, welche noch vor der Einführung des neuen Spitzensteuersatzes genutzt werden können, um die ab 2015 geltende höhere Grenzsteuersatzbelastung zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang möchten wir ferner darauf hinweisen, dass die japanischen Behörden insbesondere bei wohlhabenden Ausländern vermehrt Steuerprüfung vornehmen. Empfehlenswert ist es, hierbei steuerliche Unterstützung einzuholen.
 

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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