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27.11.2013
Aktuelles aus dem Ausland

Kanada – Änderung bei der Erfassung von ausländischem Vermögen – Formular T1135

Die kanadischen Behörden haben ein überarbeitetes Formular zur Erfassung von ausländischem Vermögen veröffentlicht. Dieses Formular muss von allen ansässigen natürlichen und juristischen Personen ab diesem Steuerjahr, welches am 1. Juli 2013 begann, ausgefüllt werden soweit diese ausländisches Vermögen (Grundbesitz, Wertpapiere etc.) in einem Wert von über 100.000 CAD besitzen. Bei Unterlassen oder Verspätung können die Finanzbehörden Strafen festsetzen. Weitere Informationen können Sie diesem Newsflash entnehmen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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