Aktuelles aus dem Ausland
Korea – Geplante Erhöhung der pauschalen Einkommensteuer für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmer haben in Korea derzeit das Wahlrecht, ihr Bruttoeinkommen mit dem abgeltenden, pauschalen Steuersatz in Höhe von 15 % oder einem regulären progressiven Steuersatz, der in Abhängigkeit der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte zwischen 6 % und 38 % liegt, besteuern zu lassen. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit der Besteuerung mit dem abgeltenden, pauschalen Steuersatz zum 31.12.2012 auslaufen. Derzeit ist jedoch geplant, das Wahlrecht unter Erhöhung des pauschalen Steuersatzes auf 17 % bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Eine Entscheidung hierüber ist im Dezember 2012 zu erwarten. Nähere Informationen zur pauschalen Einkommensteuer finden Sie in diesem Newsflash.
