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Malaysia – Neue Regelungen betreffend Erträge aus Belegschaftsaktienprogrammen
Die malaysische Finanzverwaltung hat ein klarstellendes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus Belegschaftsaktienprogrammen veröffentlicht. Darin wird definiert, welche Zahlungen unter diese Art von Erträgen fallen und mit welchem Wert diese anzusetzen sind. Zusätzlich wird die steuerliche Verantwortung von Arbeitgebern geregelt, die ihren Arbeitnehmern ein Belegschaftsaktienprogramm anbieten. Die neuen steuerlichen Regelungen gelten sowohl für malaysische Mitarbeiter, die im Ausland auf Entsendung sind als auch für ausländische Mitarbeiter, die sich in Malaysia auf Entsendung befinden. Weitere Informationen erfahren Sie in diesen Newsflashes.
