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08.02.2012
Aktuelles aus dem Ausland

Malaysia – Verwaltungsanweisung zur Anrechnung ausländischer Steuern

Die malaysische Finanzverwaltung hat eine klarstellende Verwaltungsanweisung zur Anrechnung ausländischer Steuern im Verhältnis zu Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, veröffentlicht. Diese Anweisung ist für alle Veranlagungszeiträume ab 2011 anzuwenden. Unter Erfüllung welcher Voraussetzungen welche Art der Steueranrechnung gewährt wird, fasst dieser Newsflash ausführlich für Sie zusammen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
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Katrin Köhler

kkoehler@deloitte.de
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