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Malta – Neue Regelungen für Personen, welche nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen
In Malta treten zum 01.07.2013 Sonderregelungen für die Besteuerung von Personen, welche nicht aus der EU, EWR oder der Schweiz stammen, in Kraft. Gleichzeitig dürfen die betroffenen Personen nicht länger als 5 Jahre in Malta leben. Unter mehreren Voraussetzungen, u.a. der Bedingung, dass Malta der Erstwohnsitz ist, gelten anstelle der üblichen Steuersätze Pauschalsteuersätze von 15 % bzw. 35 %. NewsFlash
