Zurück zur Übersicht
26.10.2011
Aktuelles aus dem Ausland

Rumänien – Änderungen in der Besteuerung von nach Rumänien entsandten Arbeitnehmern

Rumänien hat die bisher bestehenden Regelungen für die Steuerfreiheit von ausländischen Einkünften geändert. Ab dem Veranlagungsjahr 2012 wären danach ausländische Einkünfte in rumänischen Einkommensteuererklärungen anzugeben. Weiterführende Informationen zu den Fragen, wer von dieser Neuregelung betroffen ist und zukünftig sein weltweites Einkommen in Rumänien erklären muss, finden Sie in diesem Newsletter.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.