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Schweden – Auslegung der Regelungen des Art. 15 der Doppelbesteuerungsabkommen
Der schwedische oberste Finanzgerichtshof hat entschieden, dass es für die Zuweisung des Besteuerungsrechtes für die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gemäß Art. 15 der Doppelbesteuerungsabkommen darauf ankommt, wo sich der Arbeitnehmer bei der Ausübung der Tätigkeit aufgehalten hat. Einzelheiten zu der zugrundeliegenden Entscheidung und den hieraus folgenden Konsequenzen, finden Sie in diesem Newsflash.
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Peter Mosbach I Düsseldorf
