Zurück zur Übersicht
22.02.2013
Aktuelles aus dem Ausland

Singapur- Einwanderungsvoraussetzungen verschärft seit 01.09.2012

Je nach monatlichem Gehalt und Art der Anstellung in Singapur muss die entsprechende Arbeitserlaubnis („employment pass“) beantragt werden. Zudem will die Regierung zukünftig die Zahl der beschränkt steuerpflichtigen Einwanderer (nonresident) moderat halten. Daher gelten seit dem 01.09.2012 auch neue Reglementierungen, die einzuhalten sind, soweit die Angehörigen den Einwanderer nach Singapore begleiten möchten.

Dieser Newsflash fasst diese Besonderheiten, die vor dem Start einer Entsendung nach Singapur beachtet werden sollen zusammen.

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.