Aktuelles aus dem Ausland
Großbritannien – Short term business visitors und Quellensteuerabzug (PAYE)
In der Vergangenheit bestand für Arbeitgeber die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob ihre Arbeitnehmer, die für eine kurze Zeit in Großbritannien tätig wurden, nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der Steuer befreit waren oder nicht. Der Quellensteuerabzug war lediglich in solchen Fällen erforderlich, wo eine Steuerfreistellung nicht in Betracht kam. Mit Einführung der strengeren Auflagen ist dies nicht mehr möglich und alle Arbeitgeber, die aktuell kein gültiges „Short Term Business Visitor Agreement“ vorweisen können, sollten dieses bis zum 31. Mai 2014 vorlegen können und in der Zwischenzeit Quellensteuer für ihre Arbeitnehmer abführen. Näheres können Sie unserem Newsflash entnehmen.
