Aktuelles aus dem Ausland
Spanien – Offenlegung von ausländischem Vermögensbesitz
Neben der jährlichen Einkommensteuererklärung muss nun zusätzlich der ausländische Vermögensbesitz bis zum 30. April 2013 den spanischen Finanzbehörden offengelegt werden. Diese Pflicht besteht für alle Steuerpflichtigen, die nicht unter das sog. „Special Tax Regime“ fallen. Weitere Informationen können Sie diesem Newsflash entnehmen.
