Aktuelles aus dem Ausland
Tschechien – Einwanderungsbedingungen nach dem Beitritt Kroatiens zur EU
Obwohl die EU Mitgliedstaaten nach dem Abkommen mit Kroatien für die ersten Jahre das Recht haben einschränkende Maßnahmen zu erlassen, die den Zulauf von kroatischen Bürgern auf den inländischen Arbeitsmarkt einschränken, will Tschechien vorerst keine solchen Maßnahmen festsetzen. Kroaten benötigen demnach für eine Tätigkeit in Tschechien keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Ein gültiger Ausweis bzw. ein gültiges Reisedokument sind ausreichend. Weitere Einzelheiten können Sie diesem Newsflash entnehmen.
