Zurück zur Übersicht
02.08.2012
Aufenthalts- /Arbeitsrecht

Blue Card – Richtlinie: Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert

Zum 01.08.2012 wird das „Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union“ in Kraft treten. Mit Umsetzung der Richtlinie soll unter anderem der dauerhafte Zuzug Hochqualifizierter erleichtert und die Möglichkeiten für eine Beschäftigungsaufnahme ausländischer Studenten nach Studienabschluss an einer deutschen Hochschule verbessert werden.

Voraussetzungen für die Erteilung einer „Blue Card“  
 
Mit dem Gesetz wurde ein neuer befristeter Aufenthaltstitel eingeführt – die „Blaue Karte EU“. Erhalten kann die Blaue Karte EU künftig, wer einen Hochschulabschluss oder eine "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation“ besitzt und durch ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen kann, dass er ein jährliches Mindesteinkommen i.H.v. 44.800 Euro brutto erzielen wird. Für bestimmte Berufe, die vom Bundesarbeitsministerium als Engpassberufe eingestuft werden (z.B. Ärzte, IT-Spezialisten, Mathematiker, Ingenieure, etc.), wird die Einkommensgrenze sogar nur 34.900 Euro brutto betragen. Die sonst in diesem Zusammenhang erforderliche, sehr zeitaufwendige Vorrangprüfung entfällt.

Inhaber der Blauen Karte EU können grundsätzlich nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis, also einen unbefristeten Aufenthaltstitel, erhalten. Weist der Ausländer deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nach, wird ihm die Niederlassungserlaubnis sogar schon nach 21 Monaten erteilt. Zudem ist bei der Erteilung einer Blauen Karte EU auch der Ehegatte/die Ehegattin berechtigt, ohne förmliches Antragsverfahren in Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Neue Visumskategorie für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten

Interessierte Akademiker aus Drittstaaten können zukünftig ein bis zu sechs Monate gültiges Visum für eine Arbeitsplatzsuche in Deutschland beantragen. Dieses Visum berechtigt allerdings nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Verbesserte Bedingungen für ausländische Studenten

Mit Einführung der Blauen Karte EU werden gleichzeitig die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme ausländischer Studenten deutscher Hochschulen verbessert. Ausländische Studenten einer deutschen Hochschule können nunmehr 120 (bzw. 240 halbe) Tage pro Jahr erlaubnisfrei beschäftigt werden (vorher waren es 90 Tage bzw. 180 halbe Tage). Zudem wird für ausländische Studierende nach erfolgreichem Abschluss des Hochschulstudiums in Deutschland die Frist zur Arbeitsplatzsuche von zwölf Monaten auf 18 Monate mit uneingeschränkter Erwerbstätigkeit in dieser Zeit verlängert.

Ihre Ansprechpartner

Klaus Heeke
Partner

kheeke@raupach.de
Tel.: +49 2118772-3447

Claudia Thomas
Senior Immigration Specialist

clthomas@raupach.de
Tel.: +49 211 8772-3918

Ihre Ansprechpartner

Klaus Heeke
Partner

kheeke@raupach.de
Tel.: +49 2118772-3447

Claudia Thomas
Senior Immigration Specialist

clthomas@raupach.de
Tel.: +49 211 8772-3918

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.