Unterzeichnung des deutsch-brasilianischen Abkommens über Sozialversicherung
Am 03.12.2009 wurde in Berlin das deutsch-brasilianische Abkommen über Sozialversicherung unterzeichnet. Es bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Sozialversicherungsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für entsandte Arbeitnehmer sieht das Abkommen jedoch vor, dass diese für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten weiterhin den heimatstaatlichen Rechtsvorschriften über Rentenversicherung unterstellt bleiben und von der Rentenversicherungspflicht im Beschäftigungsstaat befreit werden. Zudem ermöglicht das Abkommen die ungekürzte Zahlung von Renten in den anderen Vertragsstaat sowie die Zusammenrechnung von deutschen und brasilianischen Versicherungszeiten für die Erfüllung der Voraussetzungen auf eine Altersrente (Wartezeit). Das Abkommen bedarf auf deutscher Seite noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Es wird daher voraussichtlich im Herbst des Jahres 2010 in Kraft treten.