Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Moldau unterzeichnet
Am 12.01.2017 wurde in Chișinău das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen von Vertretern beider Staaten unterzeichnet. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz der Staatsangehörigen beider Länder innerhalb der jeweiligen Renten- und Unfallversicherungssysteme sichergestellt und koordiniert. Doppelversicherung und Lücken im Versicherungsverlauf werden somit verhindert.
Das Sozialversicherungsabkommen sieht vor, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Sozialversicherungsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für entsandte Arbeitnehmer sieht das Abkommen jedoch vor, dass diese für einen Zeitraum von bis zu 24 Kalendermonaten weiterhin den heimatstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterstellt bleiben und von den entsprechenden Rechtsvorschriften im Beschäftigungsstaat befreit werden.
Zudem ermöglicht das Abkommen durch die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten im Ausland und jenen im Heimatland künftig Deutschen aus moldauischen Versicherungszeiten Rentenansprüche zu erwerben. Dies gilt ebenso im umgekehrten Fall, wenn Mitarbeiter aus der Republik Moldau in Deutschland Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
In der Unfallversicherung regelt das Abkommen insbesondere, dass Zahlungen im jeweils anderen Staat in uneingeschränkter Höhe geleistet werden können.
Das Abkommen bedarf nach der Unterzeichnung noch der Zustimmung der parlamentarischen Gremien in beiden Staaten. Zu wann das Abkommen in Kraft treten wird, kann daher zurzeit noch nicht abgeschätzt werden.