Sozialversicherungswerte 2012
Die Bundesregierung hat am 05.10.2011 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 beschlossen, wodurch die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2010 aktualisiert werden. Der Bundesrat hat am 25.11.2011 zugestimmt. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Jahr 2012 gültigen Sozialversicherungswerte:
Beitragsbe- messungsgrenzen | Beitragssätze | ||||
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | Alte & Neue Bundesländer | |||
Jährlich | Monatlich | Jährlich | Monatlich | ||
Rentenversicherung | € 67.200,00 | € 5.600,00 | € 57.600,00 | € 4.800,00 | 19,6% |
Arbeitslosen- versicherung | € 67.200,00 | € 5.600,00 | € 57.600,00 | € 4.800,00 | 3,0% |
Krankenversicherung¹ | € 45.900,00 | € 3.825,00 | € 45.900,00 | € 3.825,00 | 15,5% |
Pflegeversicherung² | € 45.900,00 | € 3.825,00 | € 45.900,00 | € 3.825,00 | 1,95% |
¹ Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5% enthält einen Sonderbeitrag von 0,9%, der vom Arbeitnehmer allein aufzubringen ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3% der beitragspflichtigen Einnahmen trägt.
² Für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte erhöht, die von dem Mitglied allein zu tragen sind. Der erhöhte Beitragssatz gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden und nicht für Wehr- und Zivildienstleistende. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Arbeitnehmer beträgt somit 1,225%.
Im Jahr 2012 beträgt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) € 50.850,00. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelung wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze € 45.900,00.
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Jens Glaser I Düsseldorf