Steuerrecht
BFH: Kirchensteuerpflicht durch Taufe
Mit Beschluss vom 09.05.2012 hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass die evangelische Kirchensteuerpflicht allein an einen deutschen Wohnsitz und die Taufe knüpft. Weitere Voraussetzungen, wie beispielsweise die aktive Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde, sind nicht erforderlich. Die deutsche Kirchensteuerpflicht besteht bis zum offiziellen Austritt aus der Kirche bzw. bis zur Aufgabe des deutschen Wohnsitzes.
Fundstelle
BFH, Beschluss vom 09.05.2012,I B 146/11
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf
