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09.12.2011
Steuerrecht

BMF: Anrechnung norwegischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer

Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer erfolgt grundsätzlich bereits bei der Erhebung und Abführung der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) durch das depotführende Kreditinstitut in Deutschland. Die Abgeltungsteuer wird jedoch dann ohne Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen Steuer besteht.

Dividendenzahlungen einer norwegischen Kapitalgesellschaft an eine in Deutschland ansässige natürliche Person unterliegen derzeit einem 25%igen norwegischen Quellensteuereinbehalt. Dividendenempfänger mit Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat haben jedoch einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der 25%igen norwegischen Quellensteuer, daher ist die Abgeltungsteuer in Deutschland ohne Berücksichtigung (Anrechnung) der norwegischen Quellensteuer zu erheben.

Weitere Einzelheiten zur Erhebung norwegischer Quellensteuer sowie zum Erstattungsverfahren in Norwegen können Sie dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.11.2011 entnehmen.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 15.11.2011, IV C 1 – S 2406/10/10001:002

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf

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