BMF: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach FKAustG
Das BMF hat eine vorläufige Staatenaustauschliste zum Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht. Eine finale Version der Staatenliste wird in Kürze bekanntgegeben.
Bereits am 01.01.2016 trat das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in Kraft. Das Gesetz ist Ausdruck der Verständigung von mehr als 100 Ländern, steuerrelevante Kundendaten künftig untereinander auszutauschen, um so die steuerrechtliche Transparenz zwischen den einzelnen Staaten zu fördern und den grenzüberschreitenden Steuerbetrug zu bekämpfen. Das BMF hat nun eine vorläufige Staatenliste für den Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2018 veröffentlicht.
Das BMF hat mit Bezug auf das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz eine vorläufige Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2018 veröffentlicht.
Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ermächtigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2018 mit der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch auszutauschen.
Das aktuelle BMF-Schreiben enthält sämtliche Staaten, die sich international zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkassen in Steuersachen bekannt haben. Abhängig davon, ob diese Staaten die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erfüllen, werden diese in die finale Staatenaustauschliste nach FKAustG übernommen.
Das BMF wird die finale FK-AustG-Staatenaustauschliste 2018 bis spätestens Ende Juni 2018 bekannt geben.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 01.02.2018, IV B 6 – S 1315/13/10021 :050, 2017/1013041,
