BMF: Einführung von ELStAM erst mit Wirkung zum 01.01.2013 geplant
Bereits in unserem Beitrag vom 28.11.2011 hatten wir Sie über die Verschiebung des Starttermins von ELStAM sowie die damit einhergehenden Übergangsregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber informiert.
Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 06.12.2011 nochmals zu diesem Thema Stellung genommen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die getroffenen Übergangsregelungen geben:
Als geplanten neuen Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) hat das BMF den 01.01.2013 bekannt gegeben. Bis dahin wird ein Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ESLStAM) nicht möglich sein.
Neben den in unserem Beitrag vom 28.11.2011 dargestellten Übergangsregelungen beinhaltet das BMF-Schreiben weitere Regelungen, die im Übergangsjahr 2012 hinsichtlich des Lohnsteuerabzugsverfahrens entsprechend zu beachten sind.
So stellt das BMF in seinem Schreiben klar, dass die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die Ersatzbescheinigungen für das Jahr 2011 auch im Jahr 2012 nebst den entsprechend eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Religionsmerkmal) bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiterhin ihre Gültigkeit behalten und dem Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 zugrunde zu legen sind. Beinhaltet die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 einen Jahresfreibetrag von € 6.000, ist dieser ohne weitere Prüfung durch den Arbeitgeber ebenfalls beim Lohnsteuerabzugsverfahren im Jahr 2012 zu berücksichtigen.
Daneben beinhaltet das BMF-Schreiben u.a. ausführliche Informationen hinsichtlich Vereinfachungsregelungen für Auszubildende, zur Vorgehensweise für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 bei geänderten Lebensverhältnissen eines Arbeitnehmers im Jahr 2012, bei einem Arbeitgeberwechsel. Ferner werden die Anzeigepflichten von Arbeitnehmern gegenüber dem Finanzamt klargestellt sowie Einzelfälle, in denen eine erneute Beantragung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erforderlich ist, erläutert.
Im Übrigen hat das BMF in seinem Schreiben bekanntgegeben, dass zur Einführung von ELStAM zwei weitere BMF-Schreiben veröffentlicht werden sollen. Ein Schreiben ist für die Bestimmung des Starttermins und der damit verbundenen Beendigung des seit dem 01.01.2011 bestehenden Übergangszeitraums vorgesehen, das zweite Schreiben wird sich als Einführungsschreiben mit Details zu Start und Anwendung des neuen Verfahrens befassen.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 06.12.2011, IV C 5 - S 2363/07/0002-03
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf