BMF: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
In unserem Artikel vom 17.05.2010 hatten wir bereits über das Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.12.2009 zur Abgeltungsteuer berichtet.
Mit Datum vom 16.11.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen nunmehr - in Ergänzung zu den bereits erlassenen Anwendungsschreiben - Stellung zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer genommen. In diesem Zusammenhang geht das Bundesministerium der Finanzen unter anderem auf die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung sowie Änderungen beim Kapitalertragssteuerabzug ein.
Die Grundsätze des Schreibens vom 16.11.2010 sind auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug erst im Jahr 2011 sukzessive rückwirkend auf den 01.01.2011 beziehungsweise die Änderungen hinsichtlich der Randnummern 251–251c erst ab dem Jahr 2012 umgesetzt werden.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 16.11.2010, IV C 1 – S 2252/10/10010, BStBl I 2010, S. 1305
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
