BMF: Pauschbeträge für Auslandsreisen ab dem 01.01.2013
Mit Schreiben vom 17.12.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die ab 01.01.2013 geltenden Pauschbeträge für Auslandsreisen veröffentlicht. Die jährliche Aktualisierung informiert über die Beträge, die im Rahmen einer beruflich bzw. betrieblich veranlassten Reise ins Ausland als Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten geltend gemacht werden können.
So wurden die Pauschalen für einige Länder erhöht (z.B. Frankreich, Italien und Japan) bzw. herabgesetzt (z.B. Österreich). Darüber hinaus wurde die Übersicht um bisher nicht aufgeführte Länder bzw. Regionen (z.B. Äquatorialguinea) erweitert.
Hintergrundinformationen sowie ein Vergleich der aktuellen Pauschbeträge mit den Vorjahreswerten für die einzelnen Länder können Sie unserem Beitrag vom 14.01.2013 entnehmen.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 17.12.2012, IV C 5- S 2353/08/10006:003