Steuerrecht
BMF: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2013
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Rahmen von gleich lautenden Erlassen die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2013 bekannt gegeben.
Entsprechend der Vorjahre ist der Abgabetermin für die deutsche Einkommensteuererklärung 2013 grundsätzlich der 31. Mai 2014. Wird die Einkommensteuererklärung jedoch durch eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person (z.B. einem Steuerberater) angefertigt, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2014. Den Finanzämtern bleibt es jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist auch zu einem früheren Zeitpunkt anzufordern.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 02.01.2014
